AGB
§1 Vertragsgegenstand
1. Gemäß den Bestimmungen dieses Werbe-Vertrages übernimmt es Raffies Welt, einen im HTML-Code lesbaren Werbebanner nebst Verknüpfung (Hyperlink) zur Website des Werbekunde als Bestandteil der Ausgangsseite der Website von Raffies Welt zu integrieren und während der Laufzeit dieses Vertrages zum Abruf durch Internetbenutzer bereit zu halten. Die Website von Raffies Welt ist für Internetbenutzer per Browser unter folgender URL-Adresse erreichbar: http://www.raffies-welt.de
Das Format des Werbebanners (Text sowie ggf. Grafikelemente, Pixelfläche, Dateigröße etc.) ist in der Anlage 1 spezifiziert. Die Website des Werbekunden wird innerhalb der Website von Raffies Welt in einem neuen Browserfenster geöffnet.
Sollte der Werbekunde keine eigene Homepage haben, erfolgt lediglich der Hinweis auf die geschäftlichen Tätigkeiten / die Geschäftsanschrift mit Hilfe des Werbebanners.
- Raffies Welt ist bestrebt, den Zugang zur Homepage von Raffies Welt mit dem Werbebanner für Internetnutzer zu unterhalten. Für nicht vorhersehbare und steuerbare gleichzeitige Zugriffe auf den Zugang des Hostproviders von Raffies Welt (z. B. technische Änderungen der Anlagen des Hostproviders von Raffies Welt, höhere Gewalt) haftet Raffies Welt nicht. Während etwaiger Wartungsarbeiten des Hostproviders von Raffies Welt kann die Website von Raffies Welt nicht abgerufen werden. Raffies Welt garantiert jedoch eine Mindestverfügbarkeit von 95 % im Jahresdurchschnitt.
§2 Integration des Werbebanners in der Anbieter – Website
- Zur Durchführung dieses Vertrages übergibt der Werbekunde Raffies Welt das Basismaterial für den Werbebanner spätestens zwei Wochen vor der vereinbarten Freischaltung des Werbebanners. Das Basismaterial muss in den Formaten 120×600 Pixel (Tipp des Monats), sowie 180×150 Pixel (andere Werbefläche) , ansonsten nach Absprache zur Verfügung gestellt werden. Der Werbekunde räumt Raffies Welt sämtliche für die auftragsgemäße Schaltung des Werbebanners erforderlichen Rechte zur Online-Nutzung, Digitalisierung und Speicherung ein.
- Raffies Welt wird das Basismaterial nach Maßgabe von § 1 in die Anbieter-Website integrieren und den Werbekunden über den Abschluss der Integrationsarbeiten schriftlich (oder auch per E-Mail) informieren.
- Raffies Welt wird nach Absprache mit dem Werbekunden das Format des Werbebanners (Text sowie ggf. Grafikelemente, Pixelfläche, Dateigröße etc.) gemäß etwaigen neuen Vorgaben des Werbekunden ohne Berechnung weiterer Kosten ändern.
§3 Werbepflichten von Raffies Welt
Über die Positionierung des Werbebanners auf der Anbieter-Website “Raffies Welt” verpflichtet sich Raffies Welt gegenüber dem Werbekunden zu nachfolgend beschriebenen Werbemaßnahmen:
-Bewerbung des Portals im Socialmediabereich
-Auslegen von Flyern in Geschäften (z.B. Friseure, Restaurants, etc.)
-weitere Internetwerbung (z.B. Bannerwerbung auf anderen Internetseiten)
-Suchmaschinenoptimierung
-Fernsehwerbung ( ab 150 zahlungspflichtigen Werbepartnern )
-Sendezeiten bzw. alle Werbemaßnahmen werden auf der Homepage www.raffies-welt.de monatlich im voraus dargestellt
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Integration, Unterhaltung und etwaige Änderungen des Werbebanners durch Raffies Welt sind mit
monatlich € 149,00 zzgl. MwSt (Stadtportal) – bzw. monatlich € 349,00 zzgl. MwSt (Tipp des Monats) zu vergüten.
2. Raffies Welt ist berechtigt, die Vergütung nach Ablauf von 24 Monaten Vertragslaufzeit angemessen anzupassen. Die Preisänderungen werden dem Werbekunden mindestens ein Monat im Voraus mitgeteilt. Falls er mit der Preisänderung nicht einverstanden ist, ist der Werbekunde berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung schriftlich zu kündigen.
3. Die monatlichen Gebühren werden jeweils im Voraus zum 15. eines Monats für den Folgemonat fällig. Gerät der Werbekunde über eine Dauer von mehr als zwei Wochen in Zahlungsverzug, so ist Raffies Welt berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§5 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte Dritter, Freistellung, Sperre
1. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, bei den auf ihren jeweiligen Websites enthaltenen Daten und bei der Eingabe und dem Abruf von Daten über diese Websites gesetzliche und behördliche Vorschriften, insbesondere des Datenschutzes, des Strafrechts, des Urheber- und/oder Markenrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Wettbewerbsrechts einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Soweit ein Rechtsverstoß durch den Werbebanner und/oder die Website des Werbekunden vorliegt, verpflichtet sich der Werbekunde, Raffies Welt von jeglicher Haftung im Sinne dieses Absatzes gegenüber Dritten oder Behörden freizustellen, Raffies Welt nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und auf Verlangen von Raffies Welt etwaige Schadensersatzbeträge zzgl. der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Raffies Welt kein Verschulden zur Last fällt.
2. Die Vertragspartner werden sich einander im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihnen gegenüber geltend machen, dass durch die Nutzung der Website des Werbekunden oder der Website von Raffies Welt gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen wird.
3. Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein dem Werbekunden nach vorstehendem § 4 Abs. 1 zuzurechnender Rechtsverstoß vorliegt, ist Raffies Welt berechtigt, den Werbebanner bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit des Werbebanners bzw. der Werbekunden-Website zu entfernen und/oder den Hyperlink zu sperren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Auf Wunsch des Werbekunden entfernt Raffies Welt den Werbebanner und/oder den Hyperlink binnen 24 Std. nach Zugang der schriftlichen Anforderung. Der Werbekunde bleibt jedoch verpflichtet, die vertragsgemäße Vergütung vollumgänglich zu erbringen.
§6 Haftungsbeschränkung
Beide Vertragsparteien haften gegenüber der anderen Partei für alle durch sie bzw. durch ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bei der jeweils anderen Partei schuldhaft verursachten Schäden soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung insgesamt auf denjenigen Schadenumfang begrenzt, mit dem typischerweise zurechnen war.
§7 Vertragsdauer, Kündigung
1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab dem o.g. Auftragsbeginn. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von dem Werbekunden mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes schriftlich gekündigt wird.
2. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für Raffies Welt liegt insbesondere dann vor, wenn
a)über das Vermögen des Werbekunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Maße abgelehnt wird
b)der Werbekunde gegen die Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gem. § 5 verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Mahnung von Raffies Welt nicht innerhalb von zwei Wochen einstellt bzw. beseitigt.
Der Werbekunde kann aus wichtigem Grund kündigen, wenn Nutzer auf Grund höherer Gewalt länger als 30 Tage nicht auf die Anbieter-Website zu greifen können.
Schlussbestimmungen
1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem materiellem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Werbekunden und Raffies Welt ist Nettetal.
2. Der Werbekunde kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Raffies Welt an Dritte abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt.
3. Ein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht steht dem Werbekunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Raffies Welt anerkannt worden sind.
4. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
5. Sondervereinbarung
Der Werbepartner verpflichtet sich, eine Dienstleistung oder Zusatzleistung zu besonders günstigen oder kostenfreien Konditionen anzubieten.